Entlassung

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Entlassungstermin

Wenn Ihre Gesundheit so weit wiederhergestellt ist, dass sie keine stationäre oder akutmedizinische Behandlung mehr benötigen, legt Ihre behandelnde Stationsärztin bzw. Ihr behandelnder Stationsarzt den Entlassungstermin fest. Sie können sich natürlich jederzeit auf eigenen Wunsch entlassen lassen, allerdings ist davon dringend…

Wenn Ihre Gesundheit so weit wiederhergestellt ist, dass sie keine stationäre oder akutmedizinische Behandlung mehr benötigen, legt Ihre behandelnde Stationsärztin bzw. Ihr behandelnder Stationsarzt den Entlassungstermin fest. Sie können sich natürlich jederzeit auf eigenen Wunsch entlassen lassen, allerdings ist davon dringend abzuraten. Beachten Sie bitte auf jeden Fall den Rat Ihres Arztes. 

Ein verfrühter Termin birgt ein großes Risiko für Ihre Gesundheit. Sie bleiben nur solange im Krankenhaus, wie es medizinisch erforderlich ist. Den Wunsch auf Entlassung können Sie jederzeit äußern. Ein Arzt wird Sie nochmals dazu beraten. Der Entlassungswunsch muss schriftlich bestätigt werden. Sie übernehmen damit die volle Verantwortung für alle nachteiligen Folgen, die Ihnen daraus entstehen.

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Entlassmanagement

Durch frühzeitige Maßnahmen wird die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gewährleistet. Hierzu gehört eine strukturierte Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen. Das Erzgebirgsklinikum Haus Annaberg stellt ein standardisiertes Entlassmanagement (nach § 39…

Durch frühzeitige Maßnahmen wird die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gewährleistet. Hierzu gehört eine strukturierte Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen. Das Erzgebirgsklinikum Haus Annaberg stellt ein standardisiertes Entlassmanagement (nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V) für die Patienten sicher. Ein multiprofessionelles Team, bestehend soweit benötigt aus Ärzten, Pflegekräften, Sozialdienst, Therapeuten etc. plant das individuelle Entlassmanagement und führt es durch. Als Patientin oder Patient wenden Sie sich bitte unter Angabe der entlassenden Station / Fachabteilung an die Tel. 03733 80-0.

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Sozialdienst

Das Beratungsteam des Krankenhaussozialdienstes steht Patienten und Angehörigen für Fragen, die im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt entstehen, gern zur Verfügung. Bei der Organisation notwendiger Anschlussbehandlungen und stationärer Rehabilitationen oder aber häuslicher Weiterversorgung bietet Ihnen der Sozialdienst…

Das Beratungsteam des Krankenhaussozialdienstes steht Patienten und Angehörigen für Fragen, die im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt entstehen, gern zur Verfügung. Bei der Organisation notwendiger Anschlussbehandlungen und stationärer Rehabilitationen oder aber häuslicher Weiterversorgung bietet Ihnen der Sozialdienst fachliche Beratung und konkrete Hilfestellung.

Was tut der Sozialdienst?

Wir beraten, informieren und organisieren wichtige Schritte nach dem Krankenhausaufenthalt.

Im Rahmen der Krankenhausbehandlung soll unser Angebot dabei unterstützen, komplexe Versorgungsprobleme des Patienten im Hinblick auf eine Krankenhausentlassung rechtzeitig zu lösen. Wir verstehen uns als Schnittstelle zwischen Krankenhaus und nachsorgenden Institutionen. Dabei arbeiten wir bis in den häuslichen Alltag des Patienten hinein.

Die Kontaktaufnahme mit Angehörigen und dem sozialen Umfeld des Patienten sind besonders wichtig, um effektive und erfolgreiche Sozialarbeit im Krankenhaus leisten zu können.

Schwerpunkte unserer Arbeit

  • Beratung bei den Entlassungsvorbereitungen
  • Vermittlung von vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt
  • Informationen über Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Rehabilitation, Sozialhilfe, Behindertenrecht
  • Unterstützung bei Antragsstellungen
  • Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen (z. B. Tumorberatungsstellen)
  • Hilfe bei sozialen, versicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen

Kontakt

Wenn Sie von uns beraten werden möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt auf Station, er wird uns anschließend einschalten und wir besuchen Sie auf Station. Sie oder Ihre Angehörigen können dann auch gerne selbst mit uns Kontakt aufnehmen und telefonisch einen Termin vereinbaren.

Ansprechpartnerinnen

Dipl.-Psych. Christiane Lützendorf
Leiterin Sozialdienst
Telefon: 03733 80-1513
E-Mail: christiane.luetzendorf@erzgebirgsklinikum.de
zuständig für: Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie (als psychologischer Konsiliardienst), Psychiatrische Institutsambulanz

Wendy Grzesiak
Mitarbeiterin Sozialdienst
Telefon: 03733 80-1512
zuständig für: Psychiatrie und Psychotherapie (Station 14), Psychiatrische Institutsambulanz (M-Z)

Sabine Seifert
Mitarbeiterin Sozialdienst
Telefon: 03733 80-1812
zuständig für: Psychiatrie und Psychotherapie (Station 15 und 16)

Ines Lorenz-Schuster
Mitarbeiterin Sozialdienst
Telefon: 03733 80-1954
zuständig für: Tagesklinik, Psychiatrische Institutsambulanz (A-L)

Ina Schmiedel
Mitarbeiterin Sozialdienst
Telefon: 03733 80-3008
zuständig für: Kinder- und Jugendmedizin, Innere Medizin (Station 2 und 8), Chirurgie (Station 3), Gynäkologie und Geburtshilfe (Station 12 und 13), Onkostar

Mandy Schubert
Mitarbeiterin Sozialdienst
Telefon: 03733 80-3005
zuständig für: Innere Medizin (Station 2), Chirurgie (Station 5), Onkologische Ambulanz, Onkostar, Prothesensprechstunde

Patricia Friedel
Mitarbeiterin Sozialdienst
Telefon: 03733 80-3009
zuständig für: Innere Medizin (Station 4, 7, 9 und 10.1), Chirurgie (Station 10.2), Kinder- und Jugendmedizin

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Finanzielles / Zuzahlung

Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen sowie eventueller Wahlleistungen, die Sie im Rahmen Ihres Aufenthaltes in Anspruch genommen haben.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen sowie eventueller Wahlleistungen, die Sie im Rahmen Ihres Aufenthaltes in Anspruch genommen haben.

Gesetzlich versicherte Patienten

  • Wir rechnen die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
  • Haben Sie Wahlleistungen ausdrücklich gewünscht und in Anspruch genommen (z. B. Unterbringung im Einbettzimmer, Chefarztbehandlung) werden Ihnen diese Leistungen vom Krankenhaus direkt in Rechnung gestellt.
  • Gesetzlich versicherte Patienten müssen spätestens am Entlassungstag 10,00 Euro Zuzahlung pro Kalendertag in Bar oder per Rechnung bezahlen (max. 28 Tage pro Jahr). Dies ist gesetzlich geregelt. Das Krankenhaus leitet diese 10,00 Euro pro Tag direkt an Ihre Krankenkasse weiter. Die 10,00 Euro proTag bekommt das Krankenhaus nicht für z. B. Ihre Speiseversorgung etc.

Privatpatienten, Selbstzahler

Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, teilen Sie uns bitte die gewünschte Form der Abrechnung im Rahmen der Aufnahme mit.

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